Glossar

Begriffe rund um Immobilienbesitz, Vermietung und Wohnungsverwaltung.

A

Abflussprinzip
Prinzip bei der Ausgabenerfassung: Entscheidend ist das Datum des Zahlungsausgangs. Für den Vermieter zum Beispiel bei der Betriebskostenabrechnung relevant: Bereits gezahlte Leistungen werden unabhängig vom Tätigkeits- oder Nutzungszeitraum in vollem Umfang dem Mieter berechnet (also auch, wenn der Verwendungszweck über das abzurechnende Kalenderjahr hinausgeht). Beispiel: Eine bezahlte Beitragsrechnung zur Gebäudeversicherung für einen Zeitraum über den Jahreswechsel hinaus, z.B. von Juni bis Mai, wird komplett und nicht anteilig für die BKA zugrundegelegt. Für die BKA kann sowohl das Abflussprinzip als auch das Leistungsprinzip angewendet werden. Dem entgegen steht beispielsweise die Abrechnung von Heizkosten, die dem Leistungsprinzip folgen muss.
Ablesetermin
Bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung von Wasser- und Heizkosten ist zum Erfassen der Zählerstände mit dem Mieter ein Ablesetermin zu vereinbaren. Neben diesem Termin sollte ein Alternativtermin mit einem Abstand von mindestens 14 Tagen angeboten werden. Die Ablesung muss 10-14 Tage vorher angekündigt werden (schriftlich an jeden Mieter oder gut sichtbar über einen Aushang im Haus). Kann der Mieter den Termin nicht wahrnehmen, ist ein zweiter Termin zu vereinbaren. Dadurch entstehende zusätzliche Kosten dürfen dem Mieter nicht berechnet werden, wenn dieser rechtzeitig absagt und - wenn nicht bereits seitens des Vermieters vorgesehen - gegebenenfalls Ausweichtermine anbietet.
Abmahnung
Die Abmahnung ist Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung seitens des Vermieters bei einer Pflichtverletzung des Mieters. Beispiele möglicher Pflichtverletzungen: Überbelegung, unerlaubte Haustierhaltung, ruhestörender Lärm oder auch ständig unpünktliche Mietzahlung (Verzug). Eine Abmahnung muss schriftlich erfolgen, detailliert das Vergehen beschreiben und eine angemessene Frist zur Beseitigung des Problems setzen.
Abschlagszahlung
siehe Vorauszahlung
Abschreibung
Abschreibung auf das Gebäude, umgangssprachlich für "Absetzung für Abnutzungen".
AfA
Abkürzung für "Absetzung für Abnutzungen", siehe Abschreibung
Amateurvermieter
Begriff für Vermieter mit bis zu 15 Wohneinheiten (Definition siehe Wohneinheit), die ihre Immobilien selbst verwalten.
Ankündigungspflicht
Modernisierungsmaßnahmen sind vom Vermieter 3 Monate im Voraus anzukündigen (BGB, § 555c). Inhalt der Ankündigung sollten sein: Art, voraussichtlicher Umfang, Beginn, erwartete Dauer, zu erwartende Mieterhöhung (in Euro) sowie wahrscheinliche künftige Betriebskosten.
Anlage V
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Anlage der jährlichen Steuererklärung.
Anschaffungskosten
Kosten die beim Kauf entstehen. Dazu zählen: Auflassungsgebühren, Fahrtkosten, Gerichtskosten bei Ersteigerung, Grundbuch-Kosten (Eintragung des Eigentumswechsel, der Auflassungsvormerkung und der Grundschuld), Grunderwerbsteuer, beim Kauf übernommene Hypothekenverbindlichkeiten, Kaufpreis, Maklerprovision, Notarkosten (Beurkundung des Kaufvertrags, Bestellung der Grundschuld), Porto, Sachverständigenkosten für Wertgutachten, Steuerberaterkosten, Telefonkosten.
Anzeigepflicht
Ergibt sich während der Mietzeit ein Fehler an der Mietsache, ist dieser dem Vermieter unverzüglich zu melden. Möchte der Mieter vom Zurückbehaltungsrecht (Mietminderung) Gebrauch machen, ist die Anzeige des Mangels oder Fehlers Voraussetzung.
Auflassungsvormerkung
Ankündigung des Eigentumswechsel im Grundbuch.
Auflassungswechsel
Eigentumswechsel.
Auskunftsrecht
Recht des Mieters auf Einsicht der Betriebskosten-relevanten Rechnungen, auf denen die Betriebskostenabrechnung basiert.
Ausländerfinanzamt
Je nachdem wo ein ausländischer Immobilienbesitzer ansässig ist, variiert das zuständige deutsche Finanzamt.
Siehe Zuständigkeitsübersicht des Bundeszentralamtes für Steuern

B

Bagatellschadenklausel
siehe Kleinreparaturklausel
Baujahr
Jahr in dem die Immobilie erbaut wurde.
Berechnungsverordnung
siehe Zweite Berechnungsverordnung
beschränkt steuerpflichtig
Wer als Ausländer (ohne Wohnsitz in Deutschland) in Deutschland Einkünfte durch Vermietung bezieht, ist beschränkt steuerpflichtig.
Betriebskosten
Kosten die für den Betrieb der Immobilie oder Wohnung anfallen. Meist wird im Mietvertrag die Übernahme der Betriebskosten durch den Mieter vereinbart (siehe auch umlagefähige Betriebskosten). Nicht alle Kosten sind umlegbar (siehe Betriebskostenverordnung). Kosten der Betriebskostenabrechnung für Arbeitszeit, Fahrtzeit und Maschinen für Hausmeister, Gartenpflege, Kaminkehrer, Reinigung und Wartung (Aufzug, Heizung) können vom Mieter bei der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen mit 20 Prozent (kurz: %) Steuer-ermäßigend geltend gemacht werden. Der Materialaufwand darf nicht steuerlich berücksichtigt werden. Weist die BKA diese Anteile nicht entsprechend aus, kann der Mieter eine Aufgliederung der steuerlich relevanten Kosten verlangen (§ 35a EStG). Der Vermieter kann für diese Zusatzleistung 25 Euro Aufwandsentschädigung verlangen.
Betriebskosten, nicht umlagefähig
siehe nicht umlagefähige Betriebskosten
Betriebskosten, umlagefähig
siehe umlagefähige Betriebskosten
Betriebskostenabrechnung
Die jährliche Abrechnung der Betriebskosten. Eine Betriebskostenabrechnung muss die Gesamtkosten aufzeigen, die Verteilung laut Umlageschlüssel beschreiben, den Anteil für die vermietete Wohnung auflisten und die monatlich geleistete Vorauszahlung gegenrechnen. Der Mieter hat mit Erhalt der Abrechnung ein Auskunftsrecht.
Betriebskostenverordnung
Die Betriebskostenverordnung beschreibt nicht umlagefähige Betriebskosten (Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten und Instandsetzungskosten) sowie umlagefähige Betriebskosten einer Immobilie oder Wohnung.
BetrKV
Abkürzung für Betriebskostenverordnung
Bewirtschaftungskosten
Abschreibung, Betriebskosten, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten sowie Mietausfallwagnis. Bewirtschaftungskosten können nur teilweise auf den Mieter umgelegt werden.
BGB
Abkürzung für Bürgerliches Gesetzbuch
BKA
Abkürzung für Betriebskostenabrechnung
BKO
Abkürzung für Betriebskosten
BImSchV
Abkürzung für 32. "Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes", siehe Lärmschutzverordnung
Bodenrichtwert
Durchschnittlicher Lagewert, der aus den Kaufpreisen von Grundstücken unter Berücksichtigung ihres Entwicklungszustandes ermittelt wird.
Bruchteilseigentum
Miteigentum nach Bruchteilen, wenn die Immobilie oder Wohnung mehreren Personen zusammen gehört.
Bruttomiete
Alternative zur getrennten Vereinbarung von Nettomiete und Betriebskosten. Wird im Mietvertrag eine sogenannte Bruttomiete vereinbart, gelten alle Kosten als abgegolten. Der Mieter hat kein Auskunftsrecht über die tatsächlich entstandenen Kosten.
Bürgerliches Gesetzbuch
Regelt wichtige Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen in der Bundesrepublik Deutschland.
Siehe BGB bei dejure.org

C

Courtage
Vermittlungsgebühr des Maklers (bei Mieter-, Immobilien- oder Grundstücksuche).
Ct
Abkürzung für Courtage

D

Dachschräge
Dachschrägen nehmen je nach Höhe Einfluss auf die vorhandene Wohnfläche (Angaben nach Wohnflächenverordnung):
  • bis 1 m Höhe: keine Anrechnung zur Wohnfläche
  • 1-2 m Höhe: Wohnfläche zu 50 %
  • ab 2 m Höhe: Wohnfläche zu 100 %
Dauerauftrag
Um bei einem Dauerauftrag zur Zahlung der Miete nicht in Verzug zu geraten, sollte eine Ausführungszeit der Bank von bis zu drei Tagen beachtet werden (siehe auch Werktag).
DHH
Abkürzung für Doppelhaushälfte
DIN 277
Vom Deutschen Institut für Normung (kurz: DIN) herausgegebene Norm für die Ermittlung von Grundfläche und Rauminhalt. Grundflächen werden dabei unterschieden in Nutzfläche, Verkehrsfläche und Funktionsfläche. Die Norm ist zur Berechnung der Wohnfläche ungeeignet. Öffentlich geförderte Wohnungen oder Eigenheime müssen deshalb nach der Wohnflächenverordnung berechnet werden.
Dokumentenverwaltung
Fotografieren oder Scannen Sie Ihre Dokumente und laden Sie Bilder, Word-Dateien, Excel-Listen oder PDFs in Ihre myVerwalto-Dokumentenverwaltung hoch.
Doppelhaushälfte
Ein Einfamilienhaus, welches direkt an ein zweites gebaut ist und somit die Hälfte eines Doppelhauses bildet. Oftmals sind beide Häuser äußerlich ähnlich gestaltet.

E

EFH
Abkürzung für Einfamilienhaus
Eigentumswohnung
Wohnungseigentum, Eigentum an einer einzelnen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.
Eigenverwaltung
Sie sind Vermieter einer Eigentumswohnung, vermieten ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus und wollen die Wohnungen selbst verwalten? Die webbasierte myVerwalto-Plattform möchte Sie zukünftig beim Verwalten Ihrer Wohneinheit unterstützen: Wohnungsverwaltung einfach und strukturiert.
Einfamilienhaus
Wohnhaus für eine Haushaltsgemeinschaft, z.B. als Reihenhaus, Doppelhaushälfte oder freistehendes Einfamilienwohnhaus.
Einkommenssteuer
falsch geschrieben; richtig ohne doppeltes "s": Einkommensteuer
Einkommensteuer
Auf das Einkommen natürlicher Personen erhobene Steuer.
Einliegerwohnung
Vermietete Wohnung als Teil eines vom Vermieter bewohnten Hauses, die einen eigenen Zugang hat und aus mehreren Räumen mit Küche, Bad/Dusche und Toilette besteht.
Einnahmenüberschuss-Rechnung
Vereinfachte Gewinnermittlungsmethode, in der Einnahmen und Ausgaben des entsprechenden Wirtschaftsjahres berücksichtigt werden.
Einsichtsrecht
siehe Auskunftsrecht
Energieausweis
Energetische Bewertung der Immobilie.
ESt
Abkürzung für Einkommensteuer
ETW
Abkürzung für Eigentumswohnung
EÜR
Abkürzung für Einnahmenüberschuss-Rechnung

F

Familie
Durch Partnerschaft, Heirat, Lebenspartnerschaft, Adoption oder Abstammung entstandene Lebensgemeinschaft als Form einer Hausgemeinschaft. Meist verwendet, um die Konstellation aus Eltern/Erziehungsberechtigten und Kindern zu beschreiben. Manchmal sind auch im gleichen Haushalt lebende Verwandte oder Lebensgefährten gemeint.
Finanzamt
Landesbehörde der Finanzverwaltung. Siehe auch Lagefinanzamt.
Funktionsfläche
Flächen für Betriebs-, Heizungs- und Maschinenräume. Nach DIN 277 werden Grundflächen unterschieden in Nutzfläche, Verkehrsfläche und Funktionsfläche.

G

Gebäudewertanteil
Gebäudeertragswert (Ertragswertverfahren) bzw. Gebäudesachwert (Sachwertverfahren)
Gemeinschaftseigentum
Grundstück, Verkehrsflächen, Fassade, Dach - alles was nicht im Sondereigentum enthalten ist und von allen Wohnungseigentümern zusammen verwaltet wird.
Gerätelärmschutzverordnung
siehe Lärmschutzverordnung
GrESt
Abkürzung für Grunderwerbsteuer
Grundbuch
Amtliches (öffentliches) Verzeichnis von Grundstücken, welches die Eigentumsverhältnisse enthält.
Grunderwerbssteuer
falsch geschrieben; richtig ohne doppeltes "s": Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer
Beim Kauf eines Grundstücks anfallende Steuer. Die Zahlung des Käufers ist Voraussetzung für das Erteilen der Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Grundfläche
Bei der Anrechnung der Grundflächen einer Wohnung zur Wohnfläche gelten nach der Wohnflächenverordnung folgende Kriterien:
  • zu 100 %: ab 2 Meter lichter Raumhöhe
  • zu 50 %: zwischen 1 und 2 Metern Höhe sowie unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume
  • i.d.R. zu 25 %, höchstens zu 50 %: Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen
Grundmiete
siehe Kaltmiete
Grundsteuer
Steuer auf das Eigentum an Grundstücken (Einheitswert × Grundsteuermesszahl = Grundsteuermessbetrag, Grundsteuermessbetrag × Hebesatz = Grundsteuer). Bei Vermietung können die Kosten der Grundsteuer bei der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden.
Grundsteuerbescheid
Bescheid über die zu zahlende Grundsteuer.

H

Handwerkerleistungen
Die Aufwände für Arbeitszeit, Fahrtzeit und Maschinenkosten für Handwerkerleistungen können inklusive Mehrwertsteuer bei der Steuererklärung mit 20 Prozent (kurz: %) von maximal 6.000 Euro angegeben werden (entspricht 1.200 Euro). Beispiel: Für die Arbeitszeit zum Malern eines Zimmers werden 200 Euro berechnet. Somit können 20 % = 40 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Kosten für das Material dürfen nicht als Handwerkerleistungen steuerlich berücksichtigt werden. Ähnliches gilt für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen. In die Kategorie "Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen" fallen auch Teile der Betriebskosten.
Hauptwasserzähler
Zähler zum Erfassen des Gesamtwasserverbrauchs einer Immobilie. Erfolgt eine verbrauchsabhängige Abrechnung, sind in jeder Wohnung der Immobilie einzelne Wasserzähler zu installieren. Zur Ermittlung der Wohnungszählerwerte ist ein Ablesetermin zu vereinbaren. Weist der Hauptwasserzähler des Hauses einen höheren Verbrauch aus als die einzelnen Wohnungswasserzähler in Summe, erfolgt eine Abrechnung entsprechend dem Hauptwasserzähler. Dabei wird die Differenz der Wasserkosten anteilig entsprechend dem Verhältnis der Wohnungszählerwerte verteilt (AG Dortmund, Aktenzeichen 120 C 14181/91, Urteil vom 05.02.1992). Eine Messtoleranz von 20-25 Prozent gilt als zumutbar (Amtsgericht Schöneberg, Aktenzeichen 12 C 235/00, Urteil vom 01.11.2000).
Hausgeld
Umgangssprachlich für Wohngeld.
Hausgeldabrechnung
Anderes Wort für Wohngeldabrechnung bzw. WEG-Abrechnung.
Haushaltsgemeinschaft
siehe Familie, Wohngemeinschaft sowie Lebensgemeinschaft
haushaltsnahe Dienstleistungen
Die Aufwände für Arbeitszeit, Fahrtzeit und Maschinenkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenpflege, Haushalts- oder Putzhilfe, Au-Pair und Babysitter können inklusive Mehrwertsteuer bei der Steuererklärung mit 20 Prozent (kurz: %) von maximal 20.000 Euro angegeben werden (entspricht 4.000 Euro). Materialkosten dürfen nicht steuerlich berücksichtigt werden. Ähnliches gilt für sogenannte Handwerkerleistungen. In die Kategorie "Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen" fallen auch Teile der Betriebskosten.
Heizfläche
Effektiv geheizte Raumfläche, muss also nicht der Wohnfläche oder Nutzfläche entsprechen. Die Heizfläche kann bei der Heizkostenabrechnung als Umlageschlüssel für den nicht verbrauchsabhängigen Anteil vereinbart werden. Eine Abrechnung nach Wohnfläche statt nach Heizfläche benachteiligt z.B. Mieter von Wohnungen mit großer Balkon- oder Terrassenfläche, da diese nicht beheizt werden.
Heizkosten
Das Abrechnen der Heizkosten muss nach dem Leistungsprinzip erfolgen und ist in der HeizkostenV geregelt. Heizkosten werden verbrauchsabhängig für den Zeitraum von einem Jahr umgelegt. Das Jahr muss nicht dem Kalenderjahr entsprechen.
Heizkostenabrechnung
Die Heizkostenabrechnung unterliegt dem Leistungsprinzip. Sie muss dem Mieter spätestens ein Jahr nach dem zugrundeliegenden Abrechnungszeitraum vorliegen (siehe Verjährungsfristen.
Die HKA enthält die Kosten für den Energieverbrauch, den Brennstoffkauf (Ausgaben für Fernwärme, Gas oder Öl) sowie die sogenannten Heiznebenkosten (Wartungskosten, Gebühren der Heizkostenverteilung, Schornsteinfegerkosten und Betriebsstromkosten).
Zwischen 50 und 70 Prozent (kurz: %) der Kosten werden nach Verbrauch abgerechnet, die restlichen 30 bis 50 % werden verteilt, meist entsprechend der Wohnfläche nach Quadratmeter.
Zu den Heizkosten zählen:
  • Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung
  • Kosten des Betriebsstromes
  • Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage
  • Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft
  • Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes
  • Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung (einschließlich Kosten der Eichung sowie Kosten der Berechnung, Aufteilung und Verbrauchsanalyse)
HeizkostenV
Abkürzung für Heizkostenverordnung
Heizkostenverordnung
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten und Warmwasserkosten bei zentraler Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage sowie Fernwärmeversorgung.
HKA
Abkürzung für Heizkostenabrechnung
HKO
Abkürzung für Heizkosten

I

Indexmiete
Durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmter Mietpreis (BGB, § 557b). Dabei muss die Miete (abgesehen von einer Mieterhöhung bei Modernisierung oder bei Veränderungen von Betriebskosten) jeweils mindestens 1 Jahr unverändert bleiben. Die Miete oder die Erhöhung sind als Geldbetrag anzugeben, eine Angabe in Prozent ist nicht rechtskräftig. Eine gesonderte Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist nicht möglich.
Instandhaltungskosten
Kosten zum Erhalt des Zustandes einer Immobilie, um Schäden durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung vorzubeugen. Regelmäßige Maßnahmen: Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Verbesserung. Weitere Beispiele: Fassadenanstrich, neue Dacheindeckung. Instandhaltungskosten sind nicht umlagefähige Betriebskosten und somit vollständig vom Vermieter zu tragen. Sie können jedoch von der Steuer abgesetzt werden. Übersteigen die Instandhaltungskosten in den ersten drei Jahren nach Kauf 15 Prozent der Anschaffungskosten, gelten sie als anschaffungsnahe Herstellungskosten und müssen abgeschrieben werden.
Instandhaltungsrücklage
Von den Eigentümern anteilig entsprechend Miteigentumsanteil bereitzustellende Geldmittel für die zukünftige Finanzierung von Instandhaltungsmaßnahmen.
Instandsetzungskosten
Instandsetzungskosten sind nicht umlagefähige Betriebskosten und somit vollständig vom Vermieter zu tragen.
Istversteuerung
Datum des Zahlungseingangs ist entscheidend für Besteuerung, nicht das Datum der Rechnungslegung.

J

Jahresabrechnung
Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft.

K

Kaltmiete
Teilbetrag der Warmmiete im Vertrag für die eigentliche Raumnutzung. Auch Nettomiete oder Grundmiete genannt. Wird im Mietvertrag durch Betriebskosten wie Müllabfuhr, Wasser, Heizung und Beleuchtung ergänzt.
Kappungsgrenze
siehe Mieterhöhung
Kaution
Wird ein Mietvertrag abgeschlossen, kann der Vermieter diese Sicherheitsleistung zur Absicherung, dass der Mieter seinen Miet- oder Schadensersatzpflichten nachkommt, verlangen. Der Kautionsbetrag ist auf einem separaten Sparkonto anzulegen und kann vom Mieter erst nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück gefordert werden.
Kleinreparaturen
Der Mieter ist gesetzlich nicht verpflichtet, Reparaturen bis zu einem bestimmten Umfang zu übernehmen, sofern der Defekt nicht selbst verschuldet ist. Eine Reparatur wegen altersbedingtem Verschleiß fällt unter die Pflicht des Vermieters zur Instandsetzung. Entstehende Kosten sind Instandsetzungskosten und nicht auf den Mieter umlegbar (BGB, § 535 Absatz 1). Die in vielen Mietverträgen eingesetzte Kleinreparaturklausel ist ergänzend rechtens.
Kleinreparaturklausel
Auch "Bagatellschadenklausel". Die häufig in Mietverträgen eingesetzte Kleinreparaturklausel ist rechtens. Sie gilt jedoch nur für Reparaturen, die aufgrund eines häufigen Zugriffs des Mieters notwendig sind (z.B. Dichtungen, Lichtschalter, Rolladengurte, Türgriffe, Wasserhähne). Hierfür müssen jährliche Höchstgrenzen definiert werden, die bei Überschreiten vollständig vom Vermieter zu tragen sind. Richtwerte: Reparatur im Einzelfall höchstens 75 Euro und alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres höchstens 8 Prozent der Jahresmiete bzw. 200 Euro. Unwirksam sind Mietvertragsklauseln, mit denen der Mieter zur Beteiligung an sämtlichen Reparaturkosten bis zu einem bestimmte Höchstbetrag verpflichtet wird. Kleinreparaturen aufgrund altersbedingtem Verschleiß sind nicht umlagefähige Betriebskosten und vom Vermieter zu tragen.
KM
Abkürzung für Kaltmiete
Kündigung
Die Kündigung unterliegt für beide Vertragsparteien rechtlichen Vorschriften (Kündigungsfrist). Eine außerordentliche fristlose Kündigung seitens des Vermieters kann nur aus wichtigem, nicht zumutbarem Grund erfolgen (BGB, § 543 Absatz 1). Anwendung findet dies z.B. wenn der Mieter trotz Abmahnung ständig unpünktlich die Miete zahlt (Verzug).
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist für Mieter bei unbefristeten Mietverhältnissen beträgt grundsätzlich 3 Monate, unabhängig von der Mietdauer. Die Zustellung der Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats erfolgen, wenn zum übernächsten Monatsende gekündigt werden soll. Andernfalls verlängert sich das Mietverhältnis um einen weiteren Monat.
Für den Vermieter gelten, abhängig von der Mietdauer, unterschiedliche Fristen (BGB, § 573c):
  • 3 Monate bei bis zu 5 Jahren Mietdauer
  • 6 Monate bei mehr als 5 Jahren Mietdauer
  • 9 Monate bei mehr als 8 Jahren Mietdauer
Kürzere individuell vereinbarte Kündigungsfristen gelten nur für den Mieter, längere individuell vereinbarte Kündigungsfristen nur für den Vermieter. Bei zeitlich unbegrenzten Mietverträgen können Ausnahmen von diesen gesetzlich festgelegten Fristen nur zum Einsatz kommen, wenn sowohl Mieter als auch Vermieter das Objekt bewohnen (bei Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder Zweifamilienhaus).
Kurzzeitvermietung
Vermietung über eine Zeitraum kürzer als 6 Monate (kurzfristige Vermietung). Im Gegensatz zur Langzeitvermietung (Vermietung auf Dauer) ist die Vermietung dann Umsatzsteuer-pflichtig.

L

Lagefinanzamt
Für die Feststellung der Bewertungsgrundlage (Einheitswert und Grundsteuermesszahl, siehe auch: Grundsteuer) zuständiges Finanzamt. Ausschlaggebend ist die Lage des Grundstücks.
Lärmschutzverordnung
Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (BImSchV, siehe 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) legt fest, wann der Einsatz bestimmter Geräte erlaubt / nicht erlaubt ist. Die bundesweit geltenden Regelungen können durch Landesgesetze oder Ortssatzungen weiter eingeschränkt und verschärft werden.
  • an Sonntagen, Feiertagen sowie werktags zwischen 20:00 und 07:00 Uhr nicht erlaubt: Rasenmäher, Motorkettensägen, Heckenscheren und Vertikutierer sowie Baumaschinen im Freien (wie Betonmischer, Bohrgeräte, Baustellenkreissägen, Mobilkräne oder Schweißgeräte)
  • in Wohngebieten werktags nur zwischen 9.00 und 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr erlaubt: Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler
Lebensgemeinschaft
Zwei Personen (manchmal auch mehr Personen), die aufgrund einer Eheschließung, einer eingetragenen Partnerschaft oder als nicht-eheliche Lebensgemeinschaft zusammen leben.
Leerstandsmanagement
Werden Betriebskosten flächenmäßig abgerechnet, sind die Anteile unvermieteter Wohnungen vom Vermieter selbst zu tragen. Höheren eigenen Heizaufwand mit entsprechend höheren Heizkosten aufgrund einer umliegenden, im Winter leerstehenden Wohnung muss ein Mieter dulden.
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Leistungsprinzip
Es dürfen nur die Kosten des tatsächlichen Verbrauchs abgerechnet werden. Das Leistungsprinzip muss beispielsweise beim Abrechnen von Heizkosten angewendet werden. Dem gegenüber steht das sogenannte Abflussprinzip. Das Leistungsprinzip wird auch Zeitabgrenzungsprinzip genannt.

M

Maschinenlärmschutzverordnung
siehe Lärmschutzverordnung
MEA
Abkürzung für Miteigentumsanteil
Mehrfamilienhaus
Wohngebäude für mehrere Mietparteien (mehr als eine Haushaltsgemeinschaft). Auch "Mehrfamilienwohnhaus" genannt.
MFH
Abkürzung für Mehrfamilienhaus
Miete
Vereinbarte Zahlungssumme laut Mietvertrag zur Überlassung der Wohnung. Für Mietverträge ab 01.09.2001 ist die Miete bis zum dritten Werktag des jeweiligen Zeitabschnitts im Voraus zu zahlen (BGB, § 556b, Absatz 1). Meist wird die Miete zum 1. eines Monats fällig, anderweitige Vereinbarungen zur Monatsmitte sind jedoch auch möglich.
Mieterhöhung
Der Vermieter kann (entsprechend gesetzlicher Vorschriften nach BGB, § 558) die Miete für einen bestehenden Mietvertrag bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen (siehe Mietspiegel). Prinzipiell gilt eine sogenannte Kappungsgrenze: innerhalb von drei Jahren kann die Miete um maximal 20 % erhöht werden.
Mieterkontoauszug
Bescheinigung über Mietforderungen des Vermieters und entsprechende geleistete Zahlungen des Mieters.
Mietkaution
siehe Kaution
Mietminderung
Zurückbehaltungsrecht des Mieters, wenn trotz Anzeige des Mangels (siehe Anzeigepflicht) keine Beseitigung erfolgt.
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
siehe Mieterkontoauszug
Mietspiegel
Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete. Vergleichskriterien sind z.B. Lage, Baujahr, Wohnraumart, Wohnungsgröße, Ausstattungsmerkmale (seitens des Vermieters) und Energieverbrauch. Wird zum Begründen einer Mieterhöhung herangezogen.
Mietvertrag
Schriftliche Vereinbarung zwischer Vermieter und Mieter. Regelt die Überlassung der Wohnung sowie die dafür zu erbringende Zahlung inklusive der Rechte und Pflichten beider Vertragspartner.
Positionen eines Mietvertrages:
  1. Anschrift und Name von Vermieter und Mieter
  2. Mieträume
    • Anschrift (Ort, Straße, Haus-Nr., Etage)
    • Räume (Anzahl Zimmer, Küche/Kochnische, Bad/Dusche/WC, Bodenräume/Speicher-Nr., Kellerräume-Nr., Garage/Stellplatz, Garten, gewerblich genutzte Räume)
    • Mitnutzungsrechte (Waschküche, Trockenboden/Trockenplatz, sonstiges)
    • Schlüssel (Haus, Wohnung, Zimmer, Boden/Speicher, Garage)
    • Wohnfläche in Quadratmeter
  3. Mietbeginn
  4. Miete (Höhe in Euro, zusätzlich in Worten) + evtl. Vereinbarung über Zeitraum von Mieterhöhungsfreiheit
  5. Betriebskosten (Pauschalbetrag oder Vorauszahlung, Höhe in Euro)
    • für Heizung und Warmwasser
    • für Wasserversorgung, Entwässerung, Müllabfuhr, sonstige
  6. Zahlungsvereinbarung (Höhe der Warmmiete und Kontodaten des Vermieters)
  7. Verteilung und Abrechnung der Heizkosten und Betriebskosten (Umlageschlüssel)
  8. Vereinbarungen bei Sammelheizung zur Versorgung mit Heizung und Warmwasser
  9. Pflichten des Vermieters vor Einzug
  10. Vorgehen bei Mängeln und Schäden an der Wohnung
  11. Hinweise zu Ausbesserungen und baulichen Veränderungen seitens des Vermieters
  12. Vorgehen bei Einbauten des Mieters
  13. Vereinbarungen zur Nutzung der Mieträume, Untervermietung
  14. Hinweise zur Stromversorgung von Haushaltsmaschinen (Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Wäschetrockner, Backofen)
  15. Hinweise zur Tierhaltung
  16. Vereinbarungen zur Nutzung und Pflege einer Gartenfläche
  17. Hinweise zu Fernseh- und Rundfunkempfang
  18. Hinweise zum Betreten der Mieträume durch den Vermieter
  19. Auskunftspflicht des Vermieters, Energieausweis
  20. Vereinbarungen zur Kündigung
  21. Pflichten des Mieters bei Auszug
  22. Sonstige Vereinbarungen (z.B. bei mehreren Mietern, Hinweise zur Hausordnung, Vereinbarung zur Mietkaution)
  23. Unterschriften
Mietzahlung
siehe Miete
Mietzins
siehe Miete
Miteigentumsanteil
Anteil am Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft, meist als Teile von 1000 angegeben.
Modernisierungskosten
Kosten die durch bauliche Maßnahmen zum Verbessern des Wohnkomforts, der Wohnraumschaffung sowie durch Einsparmaßnahmen von Wasser oder Energie anfallen. Modernisierungskosten können in Teilen auf den Mieter umgelegt werden.
myVerwalto
"myVerwalto" ist abgeleitet von dem Wort "verwalten". Mit "myVerwalto" wollen wir eine webbasierte Softwarelösung zur selbständigen Wohnungsverwaltung anbieten.

N

Nebenkosten
siehe Betriebskosten
Nebenkostenabrechnung
siehe Betriebskostenabrechnung
Negativzeugnis
Tritt die Gemeinde während des Kaufprozesses von ihrem Vorkaufsrecht für ein Grundstück zurück, wird für den potentiellen Käufer das sogenannte Negativzeugnis ausgestellt.
Nettomiete
siehe Kaltmiete
nicht umlagefähige Betriebskosten
Umlegbar sind nur die 17 Kostenarten der Betriebskostenverordnung. Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten und Instandsetzungskosten sind nicht umlegbar und vom Vermieter selbst zu tragen. Dazu zählen: Beseitigen von Beeinträchtigungen der Mietsache durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinfluss, Abrechnungskosten, Dachbegrünung, einmalige Dachrinnenreinigung, Erstbepflanzung oder Neuanlage eines Gartens, Fassadenreinigung, Anschaffungs- und Installationskosten für Feuerlöscher, Instandhaltungsrücklage, Gartenarbeiten aus Verkehrssicherungspflicht-Gründen, Anschaffungskosten für Gartengeräte, Kosten des Geldverkehrs (Kontoführungs- und Bankgebühren sowie Zinsen), Betriebskosten für gewerblich genutzte Räume, Gutachten zur Schadensfeststellung und -verursachung, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten eines Hausmeisters, Kosten für den Hausverwalter, Verwaltung des Sondereigentums an einer Eigentumswohnung, Mietausfallversicherung, Porto und Telefonkosten, Kosten der Rechtsberatung, Rechtsverfolgung und Rechtsschutzversicherung, Reparaturen sowie Kosten der Zwischenablesung bei Personenwechsel.
Nutzen-Lasten-Wechsel
Übergang von Besitz zu Eigentum, in der Regel im Kaufvertrag als Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung festgelegt. Ab diesem Tag des Nutzen-Lasten-Wechsel wird das Eigentum (die Immobilie) vom Verkäufer zum Käufer übertragen. Die Nutzung obliegt ab diesem Zeitpunkt allein dem Käufer (Anspruch auf Mieteinnahmen). Sämtliche Lasten (Grundsteuer, Hausgeld, Müllabfuhr, Abwassergebühren) des Kaufobjektes sind nun ebenfalls vom Käufer zu tragen. Rechtskräftig ist der Eigentumsübergang erst mit dem Eintrag des neuen Eigentümers ins Grundbuch, was mehrere Monate dauern kann.
Nutzfläche
DIN 277 unterscheidet bei der Berechnung der Grundfläche zwischen Nutzfläche, Verkehrsfläche und Funktionsfläche. Eine Ermittlung der Wohnfläche ist in der Norm nicht vorgesehen. Öffentlich geförderte Wohnungen oder Eigenheime werden nach der Wohnflächenverordnung berechnet. Beispiel für Unterschiede beider Berechnungsformen bei der Einbeziehung einer Balkon-Grundfläche: nach DIN 277 zu 100 % "Nutzfläche", nach WoFlV zu 25 % als "Wohnfläche". Ebenfalls unterschiedlich bewertet werden Flächen für Keller und Dachschräge.

O

Offene Posten
Nicht bezahlte Rechnungen sind "offene" Posten. Verbindlichkeiten und Forderungen werden durch Zahlung ausgeglichen. Verbindlichkeiten erfordern einen Zahlungsausgang, Forderungen einen Zahlungseingang.
OPs
Abkürzung für Offene Posten
Optionsrecht
Grundsätzlich sind Einnahmen aus Vermietung Umsatzsteuer-befreit (Ausnahme siehe Kurzzeitvermietung). Bei Vermietung an einen Unternehmer hat der Vermieter das sogenannte Optionsrecht: Er kann zur Umsatzsteuer optieren und damit den Umsatz als steuerpflichtig behandeln. Voraussetzung ist, dass die Umsätze des Mieters den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (wie z.B. bei Vermietung an Ärzte, Banken, Bildungsträger, Lotterien und Versicherungen). Hat der Vermieter auf die Umsatzsteuer optiert, muss die Betriebskostenabrechnung sowohl bei Gewerbe- als auch bei Wohnraum die Steuernummer und eine fortlaufende Nummerierung enthalten.

P

Pauschalbetrag
Alternativ zur Vorauszahlung im Mietvertrag neben der Kaltmiete vereinbarter pauschaler Betrag zum Ausgleich entstehender Betriebskosten. Ist ein Pauschalbetrag festgelegt, kann der Vermieter mit der Betriebskostenabrechnung keine entsprechenden Kosten nachfordern.
Personenwechsel
Ist in einer Mietwohnung durch Auszug eines bisherigen Mieters und Einzug eines neuen Mieters ein Personenwechsel geplant, müssen die Mieter vorab ihrer Anzeigepflicht nachkommen und den Vermieter informieren. Dem Aus- sowie Einzug muss der Vermieter explizit zustimmen. Andernfalls müssen beide Parteien das Mietverhältnis unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist beenden. Findet auf der Vermieterseite ein Personenwechsel statt (bei Tod des Vermieters übernehmen der oder die Erben), muss der Mietvertrag nicht umgeschrieben werden.
Prozent
Größenverhältnis (von Hundert). Zeichen: %, Beispiel: 19/100 = 19 %

Q

Quadratmeter
Flächenmaß. Fläche eines Quadrats mit 1 Meter Seitenlänge. Zeichen: m2, veraltet auch abgekürzt durch "qm"
quartalsweise
Vierteljährlich. Ein Viertel eines Jahres entspricht 3 Monaten.

R

Rendite
Jährliches Verhältnis von Ausgaben zu Einnahmen, in Prozent angegeben.
Rücklage
siehe Instandhaltungsrücklage

S

Sanierung
Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme an Gebäuden und Wohnungen zur Schadensbeseitigung oder Erhöhung des Wohnkomforts (siehe auch Instandhaltungskosten, Instandsetzungskosten und Modernisierungskosten).
Schönheitsreparaturen
Im Mietvertrag kann der Mieter zu sogenannten Schönheitsreparaturen verpflichtet werden. Dabei geht es nicht um Reparaturen im eigentlichen Sinne, sondern darum, das Aussehen eines Raumes zu verbessern oder oberflächliche Schäden zu beheben. Maßnahmen: Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen von Fußböden, Heizkörpern sowie Heizrohren, der Innentüren sowie der Fenster und der Außentüren von innen (§ 28, Absatz 4, Satz 3 II. BV). Auch die häufig verwendete Kleinreparaturklausel ist rechtlich korrekt. Kosten für das Abschleifen oder das Versiegeln von Parkett sowie für Außenanstriche von Fenstern und Türen sind Instandhaltungskosten und vom Vermieter zu tragen. Entsprechende Arbeiten zählen weder zu den Schönheitsreparaturen noch zu Kleinreparaturen, sondern sind eindeutig vom Vermieter zu übernehmende Instandhaltungsmaßnahmen. Auch nicht zu den Schönheitsreparaturen gehört der Austausch von Parkett, Laminat- oder Teppichböden, solange eine vertragsgemäßer Gebrauch vorliegt. Feuchtigkeitsschäden und Kleberückstände sind nach einer mittleren Nutzungsdauer (12,5 Jahre bei Parkett, 10 Jahre bei Laminat) vom Vermieter hinzunehmen.
Selbstverwaltung
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Sondereigentum
Recht an einer räumlich abgegrenzten Wohnung (Wohnungseigentum). Neben dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft (wie Grundstück, Verkehrsfläche, Fassade, Dach) zweiter Bestandteil der Eigentumswohnung.
Sondereigentumsverwaltung
Verwaltung des Sondereigentum, meist durch externes Unternehmen oder Verwalter. Schnittstelle zwischen Vermieter und Mieter, übernimmt alle die Wohnung betreffenden anfallenden Belange, um den Vermieter zu entlasten.
Staffelmiete
Über einen bestimmten Zeitraum in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbarte Miete (BGB, § 557a). Dabei muss die Miete jeweils mindestens 1 Jahr unverändert bleiben. Die Miete oder die jeweilige Erhöhung sind als Geldbetrag anzugeben, eine Angabe in Prozent ist nicht rechtskräftig. Während dieser Laufzeit ist keine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder nach Modernisierungsmaßnahmen möglich.
Stammdaten
Grunddaten wie Adresse und Name.
Steuererklärung, Anlage V
siehe Anlage V
steuerpflichtig, beschränkt
siehe beschränkt steuerpflichtig
steuerpflichtig, unbeschränkt
siehe unbeschränkt steuerpflichtig

T

Tabellenwertverfahren
Verfahren zum Ermitteln der Wertanteile (Boden-, Grundstücks- und Gebäudewert) für eine Eigentumswohnung innerhalb Berlins.
Tilgungsreihenfolge
Bei mehreren ausstehenden Mietzahlungen ist, wenn nicht vom Mieter explizit anders bestimmt, bei entsprechendem Zahlungseingang die jeweils älteste Schuld auszugleichen (BGB, § 366).

U

Übergabeprotokoll
siehe Wohnungsabnahmeprotokoll
umlagefähige Betriebskosten
Kosten des Betriebs einer Immobilie, die laut Betriebskostenverordnung mit der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umlegbar sind:
  1. laufende öffentlichen Lasten des Grundstücks (z.B. Grundsteuer)
  2. Kosten der Kaltwasserversorgung
  3. Kosten der Entwässerung
  4. Kosten der Heizungsverordnung
  5. Kosten der Warmwasserversorgung
  6. Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgung
  7. Kosten des Betriebs eines Personen- oder Lastenaufzugs
  8. Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung
  9. Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
  10. Kosten der Gartenpflege
  11. Kosten der Beleuchtung
  12. Kosten der Schornsteinreinigung
  13. Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
  14. Kosten eines Hauswarts
  15. Kosten einer Gemeinschafts-Antennenanlage oder einer Kabelverteileranlage
  16. Kosten des Betriebs der Einrichtungen der Wäschepflege
  17. sonstige Betriebskosten (müssen im Mietvertrag einzeln genannt sein, z.B. Wartung von Feuerlöschgeräten, Haustechnik oder Alarmanlagen und regelmäßige Reinigung von Dachrinnen)
Umlageschlüssel
Verteilerschlüssel die bestimmen, wie das Umlegen der Betriebskosten-Positionen auf die einzelne Mietpartei stattfindet. Gängige Umlageschlüssel sind die Umlage nach Wohn-/Nutzflächenanteil, die Umlage nach Verbrauch (siehe verbrauchsabhängige Abrechnung) und die Umlage nach Personenzahl. Eine Umlage nach Miteigentumsanteil ist nur ratsam, wenn sich die Anteile gleichen, da es sonst zu einer unangemessenen Benachteilung des Mieters kommen kann. Ist der Umlageschlüssel nicht festgelegt oder anderweitig vorgeschrieben (z.B. nach Heizkostenverordnung), ist der Flächenmaßstab anzusetzen - die Verteilung erfolgt dann anteilig nach Wohnfläche (BGB, § 556a Absatz 1, Satz 1).
Umsatzsteuer
Das nicht-gewerbliche Vermieten von Grundstücken und Wohnungen ist umsatzsteuerfrei. Wird eine Wohnung nur kurzzeitig vermietet, ist das Umsatzsteuer-pflichtig (siehe Kurzzeitvermietung).
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung als Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch, wenn ein Käufer die bei Immobilien- oder Grundstückserwerb fällige Grunderwerbsteuer gezahlt hat.
unbeschränkt steuerpflichtig
Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Personen unterliegt das Welteinkommen (inländische sowie ausländische Einkünfte) der Einkommensteuer-Pflicht.
unterjährig
Während des Jahres, im Jahresverlauf.
Untermieter
Wird eine Wohnung oder ein Teil einer Wohnung vom Mieter an eine dritte Person weiter vermietet, besteht kein Vertrag mit dem Vermieter, sondern ausschließlich zwischen dem eigentlichen Mieter und dem Untermieter. Der Vermieter muss einer Untervermietung im Voraus zustimmen.

V

Anlage V
siehe Anlage V
verbrauchsabhängige Abrechnung
Abrechnung nach Leistungsprinzip entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch jeder Mietpartei. Bei verbrauchsabhängiger Abrechnung von Wasser und Heizung ist Voraussetzung, dass in jeder Wohnung der Immobilie Zähler eingebaut sind (z.B. Wasserzähler oder Heizkostenzähler). Bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung können Differenzen zwischen der Summe der Wohnungswasserzähler und dem Hauptwasserzähler auftreten.
Verjährungsfristen
  • Mängel oder Schäden bei Auszug: 6 Monate (BGB, § 548)
  • Heizkostenabrechnung und Betriebskostenabrechnung: spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes vom Vermieter abzurechnen. Der Mieter hat 12 Monate ab Abrechnungszugang ein Einwandrecht (BGB, § 556).
Verkehrsfläche
Flächen für Aufzüge, Eingänge, Flure und Treppen. Nach DIN 277 wird die Grundfläche unterschieden in Nutzfläche, Funktionsfläche und Verkehrsfläche.
Verkehrssicherungspflicht
Pflicht des Vermieters zur Abwehr von Gefahrenquellen. Im Rahmen von Betriebskosten zählen dazu beispielsweise die Straßenreinigung, die Schneebeseitigung, die jährliche Emissionsmessung durch den Schornsteinfeger und auch die Beleuchtung der Verkehrswege (Parkplatz, Hauseingang, Treppenhaus, Keller).
Verkehrswert
Marktpreis einer Immobilie, abhängig von den Bau- und Grundstückskosten sowie der Lage.
Vertragsfläche
Die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche. Wird meist bei einer Mieterhöhung vom Mieter genauer untersucht. Stehen im Mietvertrag mehr Quadratmeter als tatsächlich vorhanden, kann der Mieter eine Neuberechnung der Mieterhöhung auf Basis der geringeren Wohnungsgröße verlangen, sofern eine Abweichung von mehr als 10 % von der tatsächlichen Größe vorliegt.
Verwaltungskosten
Verwaltungskosten sind nicht umlagefähige Betriebskosten und somit vollständig vom Vermieter zu tragen. Sie sollten deshalb vom Vermieter als Kosten bei der Kalkulation der Kaltmiete mit eingeplant werden. Beispiel: Abrechnungskosten für das Erstellen der Betriebskostenabrechnung.
Verzug
Statusbezeichnung bei Verzögerung der Mietzahlung durch den Mieter. Bei mehrfacher unpünktlicher Zahlung trotz Abmahnung hat der Vermieter das Recht zu außerordentlicher Kündigung. Bei Bezahlung ausstehender Zahlungen ist die Tilgungsreihenfolge zu beachten.
Vorauszahlung
Im Mietvertrag neben der Kaltmiete vereinbarte Abschlagszahlung zum Ausgleich entstehender Betriebskosten. Vorauszahlungen werden bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung verrechnet. Resultierende Differenzen müssen entweder vom Mieter nachgezahlt oder vom Vermieter zurückgezahlt werden.

W

Wasserzähler
siehe Wohnungswasserzähler und Hauptwasserzähler
Warmmiete
Gesamter vom Mieter an den Vermieter zu zahlender Mietbetrag, der sich entsprechend Mietvertrag aus den Teilbeträgen für die Kaltmiete sowie den Betriebskosten zusammensetzt.
WE
Abkürzung für Wohneinheit
Wechsel Nutzen-Lasten
siehe Nutzen-Lasten-Wechsel
WEG
Abkürzung für Wohnungseigentümergemeinschaft; auch Abkürzung für "Wohnungseigentumsgesetz"
Welteinkommen
Alle Einkommen einer Person weltweit zusammen. Nach dem Welteinkommensprinzip können Steuerpflichtige in ihrem Land verpflichtet sein, alle weltweit erzielten Einkünfte (inländische sowie ausländische) zu versteuern. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, können betroffene Personen von der Besteuerung ihrer ausländischen Einkünfte im Inland freigestellt werden oder sich die bereits im Ausland gezahlte Steuer auf die inländische Steuer anrechnen lassen.
Werbungskosten
Zu den sofort abziehbaren Werbungskosten zählen z.B. Aufwendungen für Büromaterial, Courtage und Notarkosten (bei Eintragung einer Grundschuld oder Hypothek).
Werktag
Einschränkung der Zeitspanne für Wochentag auf Montag bis Samstag. Bei einer Mietzahlung zählt der Samstag nicht als Werktag, da er kein Bankgeschäftstag ist. Fällt der letzte Tag einer Kündigungsfrist auf den Samstag, ist der Zugang der Kündigung am Montag, dem nächsten Werktag, noch fristgerecht. Das Prinzip des nächsten Werktages tritt auch bei Fristende auf Sonntagen und Feiertagen in Kraft.
Wfl
Abkürzung für Wohnfläche
WG
Abkürzung für Wohngemeinschaft
WM
Abkürzung für Warmmiete
Wochentag
Jeder einzelne Tag einer Woche - Montag bis Sonntag. Anderes gilt für den Begriff Werktag.
WoFlV
Abkürzung für Wohnflächenverordnung
Wohneinheit
Wohnung mit mindestens einem Raum zum Schlafen und Wohnen, einer Küche oder Kochecke, einer Toilette und einer Waschgelegenheit. Kurz: WE.
Wohnfläche
Summe der Grundfläche aller Räume, die zu einer Wohnung gehören. Die Berechnung erfolgt nach Wohnflächenverordnung oder ehemals II. BV. Bei der Berechnung der Wohnfläche im Dachgeschoss ist die Dachschräge zu beachten.
Wohnflächenverordnung
Die Wohnflächenverordnung (kurz: WoFlV) definiert die Wohnfläche (Grundfläche der ausschließlich zur Wohnung gehörenden Räume, von Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen) und ihre Berechnung. Nicht zur Wohnfläche gehören die Grundflächen von Zubehörräumen (Kellerräume, Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen) und Geschäftsräume. Die Wohnflächenverordnung ist seit dem 01.01.2004 in Kraft, basiert auf der II. BV, §§ 42-44 und löste diese ab. Vor dem Jahr 2004 erstellte Berechnungen bleiben weiterhin gültig.
Siehe Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche
Wohngeld
Vom Wohnungseigentümer an den Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen monatlich zu zahlender Vorschuss. Wird umgangssprachlich auch als Hausgeld bezeichnet, da der Begriff doppelt belegt ist: "Wohngeld" bezeichnet auch die staatliche Unterstützung von Personen mit niedrigem Einkommen.
Wohngeldabrechnung
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, geordnet und übersichtlich aufgestellt nach dem Zuflussprinzip sowie Abflussprinzip. Dabei dürfen nur tatsächlich getätigte Ausgaben berücksichtigt werden. Vorsicht ist deshalb bei der Umlage der Instandhaltungsrücklage geboten.
Wohngemeinschaft
Mehrere unabhängige, meist nicht verwandte Personen, die gemeinsam eine Wohnung mieten und Badezimmer, Küche oder auch ein Wohnzimmer gemeinsam nutzen. Jede Person wird dabei im Mietvertrag als Mieter genannt. Möchte ein Mieter aus dem Mietvertrag ausscheiden oder ein neuer Mieter aufgenommen werden, besteht Anzeigepflicht seitens der Wohngemeinschaft - und zwar vor Aus- oder Einzug, da der Vermieter zustimmen muss (siehe Personenwechsel).
Wohnungsabnahmeprotokoll
Freiwilliges Protokoll bei Beginn oder Beendigung des Mietvertrages anlässlich der Wohnungsübernahme bzw. Wohnungsrückgabe.
Wohnungseigentum
Sondereigentum, Miteigentumsanteil sowie das Mitgliedschaftsrecht in der Wohnungseigentümergemeinschaft bilden das Wohnungseigentum.
Wohnungseigentümergemeinschaft
Alle Eigentümer innerhalb einer Immobilie bilden zusammen eine Wohnungseigentümergemeinschaft.
Wohnungsverwaltung
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Wohnungswasserzähler
Zähler zum Erfassen des Wasserverbrauchs einer Wohnung, der eine verbrauchsabhängige Abrechnung nach dem Leistungsprinzip ermöglicht. Zur Ermittlung der Wohnungszählerwerte ist seitens des Vermieters ein Ablesetermin zu vereinbaren. 11 Prozent der Einbau- und Gerätekosten können als Modernisierungskosten in Form einer Mieterhöhung auf die Jahresmiete umgelegt werden.

Z

Zeitabgrenzungsprinzip
siehe Leistungsprinzip
Zeitmietvertrag
Spezieller Mietvertrag (BGB, § 575, Absatz 1) mit einer festen Laufzeit und einem konkreten Befristungsgrund seitens des Vermieters (z.B. Abriss, benannte Eigennutzung, Hausmeisterwohnung oder umfassende Sanierung). Für nach dem 01.09.2001 abgeschlossene Zeitmietverträge entfällt die bis dahin geltende zeitliche Obergrenze von fünf Jahren. Eine ordentliche Kündigung seitens beider Vertragsparteien wird innerhalb der vereinbarten Zeit ausgeschlossen. Wichtig ist, das der Grund der Befristung festgehalten ist, da der Vertrag sonst wie ein unbefristeter Mietvertrag zu behandeln ist.
ZFH
Abkürzung für Zweifamilienhaus
Zuflussprinzip
Prinzip bei der Einnahmenerfassung. Datum des Zahlungseingangs entscheidend.
Zurechnungsfortschreibung
Aufteilung der Grundsteuer zwischen Verkäufer (bis zum Verkaufstag) und Käufer (ab dem Kauftag).
Zurückbehaltungsrecht
Recht zur Mietminderung - aber nur wenn der Mieter vorher seiner Anzeigepflicht nachgekommen ist.
Zweifamilienhaus
Haus mit zwei Wohneinheiten (kurz: ZFH), siehe auch Wohneinheit.
Zweite Berechnungsverordnung
Kurz: II. BV. Seit dem 01.01.2004 abgelöst durch die Wohnflächenverordnung. Vor dem Jahr 2004 erstellte Berechnungen der Wohnfläche bleiben weiterhin gültig.
Siehe Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz